a. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von den Workshopteilnehmern hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (hierunter fallen insbesondere Papierbilder, Bilder in digitalisierter Form auf CD/ DVD oder sonstigen Speichermedien und jedwedes Bildmaterial, welches mit der jeweils verwendeten Kamera produziert worden ist usw.).
b. „Film“ im Sinne dieser AGB sind alle von den Workshopteilnehmern hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (hierunter fallen insbesondere Film & Video in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien und jedwedes Bildmaterial, welches mit der jeweils verwendeten Kamera produziert worden ist usw.).
c. Workshopveranstalter meint Petra Artner und/oder seine Assistenten und/oder Mitarbeiter.
d. Workshopteilnehmer meint alle Personen, die den Workshop bei dem Workshopveranstalter
gebucht haben.6. Das Erstellen von Film- und/oder Tonaufnahmen des Workshops ist untersagt.

II. NUTZUNGS- UND URHEBERRECHT

1. Der Workshopteilnehmer darf auf dem Workshop erstelltes Foto -und Filmmaterial nur zu Eigenwerbungszwecken verwenden und dieses nicht an Dritte weiterverkaufen. Berichte über den Workshop mit Bildmaterial (z. B. auf dem eignen Weblog) sind zulässig.

III. ÜBERTRAGUNG VON NUTZUNGSRECHTEN

1. Bei jeglicher unberechtigten (insbesondere bei ohne Zustimmung der Referenten erfolgten und über die vom Workshopveranstalter oder der jeweiligen Referenten eingeräumten Rechte hinausgehenden) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Workshophonorars zu zahlen. Die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche durch die Referenten bleibt ausdrücklich vorbehalten.

2. Durch die in Ziffer 1 (Übertragung von Nutzungsrechten) vorgesehenen Strafzahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.

IV. VERGÜTUNG UND RECHNUNGSSTELLUNG

1. Der Gesamtbetrag des Workshops ist im Voraus per Überweisung fällig. Den Workshopteilnehmern wird hierzu eine Rechnung per Email zugesendet.

2. Für eine verbindliche Buchung ist der Workshop-Betrag spätestens 4 Wochen vor Beginn des Workshops in vollem Umfang zu überweisen.

3. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 20%.

V. RÜCKTRITT / RÜCKERSTATTUNG

1. Eine Rückerstattung des Seminarbetrags bei Rücktritt ist nur bis 4 Wochen vor Workshopbeginn möglich. Danach wird die gesamte Teilnahmegebühr berechnet. Maßgeblicher Zeitpunkt für die wirksame Erklärung des Rücktritts ist der Eingang einer schriftlichen Erklärung per Post (Petra Artner, Bischof Stefan Laszlo-Straße 20/22, 7000 Eisenstadt) oder Email an den Workshopveranstalter.

2. Falls es dem Workshopteinehmer bei einem Rücktritt möglich ist, einen Ersatzteilnehmer zu stellen, kann der Workshop auf diesen übertragen werden.

3. Falls der Workshop aufgrund von höherer Gewalt oder Krankheit des Workshopveranstalters oder der Referenten ausfallen muss, werden keine anfallenden Kosten (z.B. Reisekosten o.ä.) erstattet. Ein Anspruch auf Nachholung des Termins besteht nicht. Der Seminarbetrag wird in diesem Fall vollumfänglich und umgehend zurückerstattet.

VI. HAFTUNG, HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND GEFAHRÜBERGANG

1. Für Schäden gleich welcher Art haftet der Workshopveranstalter und die jeweiligen Referenten für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen schuldhaft herbeigeführt haben.

2. Den Weisungen des Workshopveranstalters und der Referenten ist Folge zu leisten.

3. Die Workshopteilnehmer sind für sich und ihre Ausrüstung selbst verantwortlich. Jeder Workshopteilnehmer ist beim Umgang mit elektrischen sowie nicht elektrischen Küchengeräten und scharfen Gegenständen für seine eigene Sicherheit verantwortlich. Für Diebstahl oder Beschädigungen wird keine Haftung übernommen.

4. Vom Workshopveranstalter, den Referenten oder Drittherstellern zur Verfügung gestelltes Equipment ist pfleglich zu behandeln. Für Schäden, die Workshopteilnehmer an Fremdeigentum verursachen, sind die Teilnehmer im gesamten Umfang haftbar.

5. Lebensmittel und Speisen, die verkostet werden, müssen von jedem Workshopteilnehmer selbst auf Verträglichkeit eingeschätzt werden.

VII. DATENSCHUTZ UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Der Workshopteilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Workshopveranstalter und die beteiligten Referenten verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Österreic h.

3. Gerichtsstand ist Eisenstadt, Österreich, sofern nicht ein anderer Gerichtsstand gesetzlich vorgeschrieben ist.

4. Mündliche Nebenabreden zum Vertrag bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrages. Sie sind dann nach Treu und Glauben auszulegen oder durch etwa neue gesetzliche Bestimmungen zu ergänzen oder zu ersetzen.